Ja, die Pflicht besteht weiter, sie ist aber anders gefasst. Seit dem 27. Juli 2026 verlangt Artikel 4 der EU-KI-Verordnung von Unternehmen, die KI einsetzen, Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau muss niemand mehr sicherstellen. Damit rückt in den Mittelpunkt, was Sie tatsächlich tun und wie Sie es festhalten.
Im Sommer 2026 hat die Europäische Union ihre KI-Verordnung an mehreren Stellen vereinfacht. Das Paket läuft unter dem Namen Digital Omnibus und ist als Verordnung (EU) 2026/1744 am 24. Juli 2026 im Amtsblatt erschienen. In Kraft ist es seit dem 27. Juli 2026. Eine der Änderungen betrifft genau die Vorschrift, über die in vielen Unternehmen seit Anfang 2025 gesprochen wird: Artikel 4, die KI-Kompetenz.
Seitdem kursieren zwei Lesarten. Die eine sagt, die Schulungspflicht sei gefallen. Die andere sagt, es habe sich nichts geändert. Beides stimmt nicht.
Was bis Juli 2026 galt
In der ursprünglichen Fassung verlangte Artikel 4 von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Betreiber ist dabei jedes Unternehmen, das ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Wer im Büro mit ChatGPT, Microsoft Copilot oder einem vergleichbaren Werkzeug arbeitet, fiel darunter, unabhängig von Branche und Größe.
Die Schwierigkeit lag im Wort ausreichend. Niemand konnte genau sagen, wann eine Belegschaft ausreichend kompetent ist. Unternehmen sollten also ein Ergebnis sicherstellen, dessen Maßstab offen war.
Was seit dem 27. Juli 2026 gilt
Die neue Fassung beginnt so: Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals […] zu unterstützen.
Erfasst sind weiterhin auch andere Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit KI-Systemen arbeiten. Neu ist die ausdrückliche Klarstellung, dass kein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen garantiert werden muss.
Hinzu kommt ein zweiter Absatz: Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sollen Unternehmen bei diesen Bemühungen unterstützen, mit besonderem Blick auf kleine und mittlere Unternehmen. Begründet wird die Änderung damit, dass eine strenge Ergebnispflicht nicht zu allen Unternehmen passe und gerade kleinere unverhältnismäßig belaste.
Aus einer Pflicht, ein Ergebnis zu erreichen, ist eine Pflicht geworden, etwas zu tun. Früher lautete die Frage: Sind unsere Beschäftigten ausreichend kompetent? Heute lautet sie: Haben wir Maßnahmen ergriffen, die ihre Kompetenz fördern? Die zweite Frage lässt sich mit Unterlagen beantworten.
Was sich nicht geändert hat
- Wer KI einsetzt, ist erfasst. Die Verordnung unterscheidet weiterhin nicht nach Unternehmensgröße, sondern danach, ob KI genutzt wird.
- Das Format ist frei. Vorgeschrieben sind weder eine bestimmte Schulung noch eine Zertifizierung noch ein KI-Beauftragter. Das hatte die Bundesnetzagentur schon 2025 in ihrem Hinweispapier festgehalten.
- Der Zusammenhang zählt. Welche Maßnahme angemessen ist, hängt davon ab, welche Werkzeuge wofür genutzt werden, welches Risiko damit verbunden ist und was die Beschäftigten schon wissen.
- Die Aufsicht steht. Seit dem 29. Juli 2026 gilt in Deutschland das KI-Marktüberwachungsgesetz (KI-MIG). Die Bundesnetzagentur ist darin die zentrale Stelle für die Umsetzung der KI-Verordnung und bietet mit dem KI-Service Desk Unternehmen Orientierung an.
Was das für Ihr Unternehmen bedeutet
Wer bereits geschult hat, muss nichts zurückdrehen. Was Sie getan haben, zählt als Maßnahme im Sinne der neuen Fassung. Wer noch nichts unternommen hat, hat durch die Änderung keinen Grund gewonnen, weiter zu warten: Die Pflicht zu handeln besteht, sie ist nur klarer geworden.
Praktisch heißt das: Weniger Sorge um die Frage, ob alle genug wissen. Mehr Sorgfalt bei der Frage, was Sie tun und ob Sie es belegen können. Drei Schritte reichen für den Anfang.
- Bestand aufnehmen. Wer nutzt im Unternehmen welches KI-Werkzeug, und wofür? Eine kurze Liste genügt. Sie ist zugleich die Grundlage dafür, wie viel Schulung angemessen ist.
- Eine gemeinsame Grundlage schaffen. Alle, die KI nutzen, sollten wissen, was diese Werkzeuge leisten, wo sie Fehler machen und welche Daten hineindürfen. Welche Inhalte dazugehören, steht im Beitrag KI-Schulung für Mitarbeiter: Welche Inhalte gehören hinein?
- Festhalten, was geschehen ist. Art der Maßnahme, Inhalt, Umfang, Datum und Teilnehmende. Wie das auf wenigen Seiten gelingt, zeigt der Beitrag KI-Kompetenz nachweisen: Was gehört in die Dokumentation?
Wer KI dort einsetzt, wo es um Menschen geht, etwa bei der Vorauswahl von Bewerbungen, braucht mehr als eine Grundlage für alle. Hier lohnt ein genauer Blick auf die eingesetzten Systeme, denn für bestimmte Einsatzfelder sieht die Verordnung eigene, weitergehende Pflichten vor. Diese hat der Digital Omnibus zeitlich verschoben, aber nicht gestrichen.
Häufige Fragen
Wurde die KI-Schulungspflicht abgeschafft?
Nein. Artikel 4 wurde neu gefasst, nicht gestrichen. Seit dem 27. Juli 2026 müssen Unternehmen, die KI einsetzen, Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern. Entfallen ist die Vorgabe, ein ausreichendes Kompetenzniveau sicherzustellen.
Wann wurde Artikel 4 der KI-Verordnung geändert?
Durch die Verordnung (EU) 2026/1744, den sogenannten Digital Omnibus zur KI. Sie wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten.
Gilt Artikel 4 auch für kleine Unternehmen?
Ja. Die Verordnung knüpft an den Einsatz von KI an, nicht an die Größe. Neu ist, dass Kommission und Mitgliedstaaten kleine und mittlere Unternehmen ausdrücklich unterstützen sollen. Welche Maßnahme angemessen ist, richtet sich danach, wie und wofür KI genutzt wird.
Brauchen wir einen KI-Beauftragten?
Vorgeschrieben ist das nicht. Die Bundesnetzagentur nennt in ihrem Hinweispapier ausdrücklich, dass weder ein KI-Beauftragter noch standardisierte Schulungen oder externe Zertifizierungen verlangt werden. Hilfreich ist trotzdem, wenn eine Person im Unternehmen den Überblick behält.
Quellen
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus zur KI), Amtsblatt der EU vom 24.07.2026, eur-lex.europa.eu
- Verordnung (EU) 2024/1689, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026, eur-lex.europa.eu
- Bundesnetzagentur: Hinweispapier KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung, Juni 2025, bundesnetzagentur.de
- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung: Neues KI-Gesetz tritt in Kraft, bmds.bund.de
- Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG), gesetze-im-internet.de
Dieser Beitrag ordnet ein und gibt den Stand vom 28. September 2026 wieder. Er ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.


