Vor dem Start mit Microsoft Copilot sollte Ihr Team vier Dinge können: wissen, auf welche Daten Copilot zugreift, klare Aufgaben formulieren, Ergebnisse prüfen und die internen Regeln für Daten kennen. Copilot zeigt nur Inhalte, die die jeweilige Person auch sonst sehen darf. Deshalb gehört zur Vorbereitung auch ein Blick auf die Zugriffsrechte in SharePoint, Teams und OneDrive. Eine kurze Schulung vor dem Start und eine Fragerunde nach einigen Wochen bringen mehr als ein langes Handbuch.
Die Lizenzen sind bestellt, die IT richtet alles ein, und in wenigen Wochen erscheint Copilot in Word, Outlook und Teams. Spätestens jetzt stellt sich die Frage, was das Team vorher wissen sollte. Microsoft liefert ein Werkzeug, das sich ohne Vorkenntnisse öffnen lässt. Gute Ergebnisse liefert es aber erst, wenn die Menschen davor wissen, wie es arbeitet und wo seine Grenzen liegen.
Was Copilot anders macht als ein offener Chat
Ein frei zugänglicher KI-Chat arbeitet mit dem, was Sie hineinkopieren. Microsoft Copilot geht weiter. Nach Angaben von Microsoft verbindet es Sprachmodelle mit den Inhalten Ihres Unternehmens in Microsoft 365: E-Mails, Chats, Kalender, Besprechungen und Dokumente. Copilot zeigt dabei nur Unternehmensdaten an, für die die jeweilige Person mindestens eine Leseberechtigung hat.
Das ist eine gute Nachricht und eine Aufgabe zugleich. Copilot öffnet keine Türen, die vorher verschlossen waren. Es findet aber zuverlässig, was hinter offenen Türen liegt. Eine Präsentation, die vor Jahren für die ganze Firma freigegeben wurde, ein Ordner mit zu weiten Rechten, ein Teams-Kanal, in dem noch ehemalige Projektpartner Mitglied sind: Was bisher niemand gesucht hat, kann jetzt in einer Antwort auftauchen.
Microsoft schreibt dazu selbst, es sei wichtig, die Berechtigungsmodelle in SharePoint und den anderen Diensten so zu nutzen, dass die richtigen Personen den richtigen Zugriff haben. Diese Aufräumarbeit liegt bei der IT. Das Team sollte aber wissen, warum sie geschieht und worauf es selbst beim Teilen von Dateien achten kann.
Microsoft weist in seiner Dokumentation zu Copilot ausdrücklich darauf hin, dass die Antworten generativer KI nicht in jedem Fall sachlich richtig sind. Wer Ergebnisse weitergibt, soll sie vorher mit eigenem Urteil prüfen. Copilot liefert also Entwürfe und Zusammenfassungen, die Verantwortung für das, was das Haus verlässt, bleibt bei den Menschen. Genau an dieser Stelle setzt eine Schulung an.
Vier Dinge, die das Team vor dem Start können sollte
Erstens: wissen, worauf Copilot zugreift. Wer weiß, dass Copilot in Mails, Chats und Dateien sucht, auf die er selbst Zugriff hat, kann Antworten besser einschätzen. Und wer dabei auf Inhalte stößt, die er offensichtlich nicht sehen sollte, meldet das der IT, statt sie weiterzuverwenden.
Zweitens: klare Aufgaben formulieren. Copilot liefert bessere Ergebnisse, wenn die Aufgabe Zweck, Zielgruppe und gewünschte Form nennt und auf die passenden Unterlagen verweist. „Fasse das Protokoll vom Dienstag für die Geschäftsführung in fünf Punkten zusammen“ führt weiter als „Fasse zusammen“. Das lässt sich in einer Stunde üben, wenn die Beispiele aus dem eigenen Arbeitsalltag stammen.
Drittens: Ergebnisse prüfen. Copilot berechnet Antworten aus Wahrscheinlichkeiten. Es kann Zahlen falsch übernehmen, Aussagen verkürzen oder eine Quelle heranziehen, die nicht mehr aktuell ist. Copilot nennt bei vielen Antworten die verwendeten Dokumente. Wer gelernt hat, diese Verweise anzuklicken und gegenzulesen, erkennt Fehler früh.
Viertens: die Regeln für Daten kennen. Auch ein Werkzeug, das im Firmenkonto läuft, ist kein Freibrief für jede Eingabe. Das Team sollte wissen, welche Inhalte in Copilot gehören, welche nicht und an wen es sich bei Zweifeln wendet. Wie eine solche Regel aussehen kann, steht im Beitrag Welche Daten dürfen Mitarbeiter in ChatGPT eingeben? Die Ampel dort passt auch für Copilot.
Was das Unternehmen vorher klärt
Die Schulung des Teams ist die eine Hälfte. Die andere sind Entscheidungen, die vor dem Start fallen sollten:
- Welche Zugriffsrechte in SharePoint, Teams und OneDrive bereinigt werden müssen
- Welche Zusatzfunktionen freigegeben werden, etwa die Websuche oder Agenten von Drittanbietern
- Welche internen Regeln für Daten gelten und wo sie für alle nachzulesen sind
- Wer im Haus Fragen beantwortet und Rückmeldungen sammelt
- Ob der Betriebsrat, wo es ihn gibt, rechtzeitig unterrichtet ist
Zum letzten Punkt: Das Betriebsverfassungsgesetz verlangt in § 90, den Betriebsrat über die Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz rechtzeitig zu unterrichten und mit ihm zu beraten. Die Datenschutzkonferenz empfiehlt in ihrer Orientierungshilfe zu KI und Datenschutz klare interne Regeln mit Beispielen und weist darauf hin, dass sich dafür eine Betriebsvereinbarung anbietet.
Copilot und die KI-Kompetenz nach Artikel 4
Wer Copilot im Unternehmen einsetzt, verwendet ein KI-System in eigener Verantwortung und ist damit Betreiber im Sinne der EU-KI-Verordnung. Artikel 4 verlangt seit seiner Neufassung im Juli 2026, dass Betreiber Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Eine Copilot-Einführung ist ein naheliegender Anlass für eine solche Maßnahme. Halten Sie fest, wer wann woran teilgenommen hat. Was in diese Dokumentation gehört, steht im Beitrag KI-Kompetenz nachweisen: Was gehört in die Dokumentation?
So kann der Ablauf aussehen
| Zeitpunkt | Was passiert |
|---|---|
| Vor dem Start | Zugriffsrechte prüfen, Regeln für Daten festlegen, Betriebsrat unterrichten, kurze Grundschulung für alle |
| Erste Wochen | Kleine Gruppe startet, sammelt Beispiele aus dem eigenen Alltag und meldet Auffälligkeiten |
| Nach einigen Wochen | Gemeinsame Fragerunde mit den Erfahrungen, Regeln bei Bedarf nachschärfen |
| Danach | Weitere Bereiche nachziehen, Auffrischung bei neuen Funktionen |
Copilot verändert sich laufend, Microsoft ergänzt Funktionen und benennt sie um. So heißt Microsoft 365 Copilot inzwischen schlicht Microsoft Copilot. Eine einmalige Schulung zum Start reicht deshalb selten aus. Wann eine Auffrischung sinnvoll ist, steht im Beitrag Wie oft muss eine KI-Schulung aufgefrischt werden?
Der erste Schritt
Bevor die Lizenzen verteilt werden, fragen Sie die IT, wie weit die Zugriffsrechte geprüft sind, und planen Sie eine kurze Grundschulung für alle, die Copilot nutzen werden. Welche Inhalte über Copilot hinaus in eine solche Schulung gehören, steht im Beitrag KI-Schulung für Mitarbeiter: Welche Inhalte gehören hinein?
Häufige Fragen
Sieht Microsoft Copilot alle Dateien im Unternehmen?
Nein. Nach Angaben von Microsoft zeigt Copilot nur Unternehmensdaten an, für die die jeweilige Person mindestens eine Leseberechtigung hat. Copilot findet aber alles, was für diese Person freigegeben ist, auch alte Dateien mit zu weiten Rechten. Deshalb lohnt sich vor dem Start ein Blick auf die Zugriffsrechte.
Werden unsere Eingaben in Copilot zum Training der KI verwendet?
Microsoft gibt an, dass Eingaben, Antworten und die über Microsoft Graph abgerufenen Daten nicht zum Training der zugrunde liegenden Sprachmodelle verwendet werden. Die Eingaben und Antworten werden gespeichert und erscheinen im Aktivitätsverlauf der Nutzenden. Welche Daten in Copilot gehören, sollte das Unternehmen trotzdem selbst regeln.
Muss der Betriebsrat bei der Einführung von Copilot beteiligt werden?
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht in § 90 vor, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Planung von Arbeitsverfahren einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz rechtzeitig unterrichtet und mit ihm berät. Wie die Beteiligung im Einzelnen aussieht, klären Sie am besten frühzeitig gemeinsam mit dem Betriebsrat.
Kann man Ergebnisse von Copilot ungeprüft weitergeben?
Davon rät Microsoft selbst ab. Die Antworten generativer KI sind nach Angaben des Herstellers nicht in jedem Fall sachlich richtig und sollen vor der Weitergabe geprüft werden. Hilfreich ist, die von Copilot genannten Quelldokumente anzuklicken und die wichtigsten Aussagen dort gegenzulesen.
Quellen
- Microsoft Learn: Daten, Datenschutz und Sicherheit für Microsoft Copilot, Stand 01.10.2026, learn.microsoft.com
- Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 3 Nummer 4 und Artikel 4 in der Fassung vom 27.07.2026, eur-lex.europa.eu
- Betriebsverfassungsgesetz, § 90, gesetze-im-internet.de
- Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz, 06.05.2024, datenschutzkonferenz-online.de
Dieser Beitrag ordnet ein und gibt den Stand vom 28. Oktober 2026 wieder. Er ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.


